The Stockroom (Kent) Ltd – Bedingungen für die Lieferung von Produkten
- Geschäftstag: ein Tag außer einem Samstag, Sonntag oder Feiertag in England, an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.
- Vertrag: der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Produkte gemäß diesen Bedingungen.
- Kunde: die Person oder Firma, die die Produkte vom Lieferanten kauft.
- Lieferort: der in der Bestellung angegebene Lieferort oder die Lieferadresse oder ein anderer Ort oder eine andere Adresse, den die Parteien vereinbaren können.
- Ereignis höherer Gewalt: ein Ereignis, ein Umstand oder eine Ursache, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegt.
- Bestellen: eine Bestellung für die Produkte, die vom Lieferanten gemäß Abschnitt 4 angenommen wurde.
- Bestellformular: ein Bestellformular in der vom Lieferanten angegebenen Form, das der Kunde an den Lieferanten sendet und in dem er um die Lieferung der Produkte bittet.
- Produkte: die in der Bestellung aufgeführten Produkte (oder Teile davon).
- Bestellung: eine vom Kunden ausgestellte Bestellung, die eine Referenznummer für die Bestellung enthält.
- Lieferant: The Stockroom (Kent) Limited, gegründet und registriert in England und Wales unter der eingetragenen Firmennummer 03914484, mit eingetragenem Sitz in 10 Saracen Close, Gillingham Business Park, Gillingham, England, ME8 0QN.
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Bedingungen: Diese Bedingungen für die Lieferung von Produkten, in der jeweils gültigen Fassung gemäß Abschnitt 4.
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Interpretation:
- Eine „Person“ umfasst eine natürliche Person, ein Unternehmen oder eine nicht rechtsfähige Körperschaft (unabhängig davon, ob sie über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt oder nicht).
- Eine Bezugnahme auf eine Partei umfasst deren persönliche Vertreter, Nachfolger und zulässige Bevollmächtigte.
- Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf diese in der geänderten oder neu in Kraft getretenen Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung umfasst alle nachgeordneten Rechtsvorschriften, die auf der Grundlage dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Bestimmung erlassen wurden.
- Alle Wörter, die auf die Begriffe „einschließlich“, „einschließen“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnliche Ausdrücke folgen, sind als veranschaulichend zu verstehen und schränken den Sinn der diesen Begriffen vorangehenden Wörter, Beschreibungen, Definitionen, Phrasen oder Begriffe nicht ein.
- Ein Verweis auf das Schreiben oder Schreiben umfasst E-Mail.
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Interpretation:
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Vertragsgrundlage
- Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde auferlegen oder integrieren möchte oder die durch Gesetz, Handelsbrauch, Praxis oder Geschäftsgang impliziert sind. Der Kunde verzichtet auf jegliches Recht, das er andernfalls auf eine in Dokumenten des Kunden gebilligte, mitgelieferte oder darin enthaltene Bedingung geltend machen könnte, die mit diesen Bedingungen nicht vereinbar ist.
- Um eine Bestellung für Produkte aufzugeben, muss der Kunde ein Bestellformular an den Lieferanten senden und außerdem eine beigefügte Bestellung mit einer Referenznummer für die Bestellung vorlegen, die jede Partei zur Identifizierung dieser Bestellung verwenden muss. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Bedingungen des vom Kunden übermittelten Bestellformulars vollständig und korrekt sind.
- Ein eingereichtes Bestellformular gilt als Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrags mit dem Lieferanten, ist jedoch erst dann verbindlich, wenn es vom Lieferanten gemäß Abschnitt 4 angenommen wird.
- Der Lieferant nimmt nach eigenem Ermessen das Bestellformular an, woraufhin die Bestellung verbindlich wird und der Vertrag zustande kommt. Der Lieferant kann nach eigenem Ermessen Änderungen einer Bestellung nach der Annahme akzeptieren.
- Alle vom Lieferanten erstellten Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbung, einschließlich aller auf der Website des Lieferanten (www.purenails.co) enthaltenen Beschreibungen oder Abbildungen, werden ausschließlich zu dem Zweck erstellt, eine ungefähre Vorstellung von den darin genannten Produkten zu vermitteln. Sie sind weder Vertragsbestandteil noch haben sie Vertragswirkung.
- Ein vom Lieferanten abgegebenes Angebot für die Produkte stellt kein Angebot dar. Ein Angebot ist nur für einen Zeitraum von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum gültig.
- Produkte
- Die Produkte sind im Katalog des Lieferanten beschrieben.
- Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Produkte, einschließlich der Beschreibung, zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist.
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Lieferung
- Der Lieferant liefert die Produkte an den Lieferort, an dem die Lieferung abgeschlossen sein soll.
- Alle angegebenen Liefertermine sind nur ungefähre Angaben und die Lieferzeit ist nicht ausschlaggebend. Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Produkte, die durch ein Ereignis höherer Gewalt oder dadurch verursacht werden, dass der Kunde dem Lieferanten keine angemessene Lieferung oder andere für die Lieferung der Produkte relevante Anweisungen erteilt.
- Wenn der Lieferant die Produkte nicht liefert, beschränkt sich seine Haftung auf die Kosten und Aufwendungen, die dem Kunden für die Beschaffung von Ersatzwaren ähnlicher Beschreibung und Qualität auf dem günstigsten verfügbaren Markt entstehen, abzüglich des Preises der Produkte.
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Wenn Sie für Ihre Pure Nails-Lieferung einen sicheren Ort über DPD wählen, liegt es NICHT in der Verantwortung von Pure Nails, sicherzustellen, dass Ihr Paket korrekt zugestellt wird. Die Auswahl sicherer Orte erfolgt auf eigene Gefahr.
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Wenn der Kunde die Lieferung der Produkte nach zwei Lieferversuchen des Lieferanten nicht entgegennimmt, gilt Folgendes, es sei denn, diese Nichterfüllung oder Verzögerung ist auf ein Ereignis höherer Gewalt oder die Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Lieferanten aus dem Vertrag zurückzuführen:
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- Die Lieferung der Produkte gilt nach dem zweiten Lieferversuch als abgeschlossen;
- Der Lieferant lagert die Produkte bis zur Lieferung und der Kunde haftet für alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben (einschließlich Versicherung); und
- Eine etwaige erneute Lieferung der Produkte liegt im Ermessen des Lieferanten und auf der Grundlage, dass der Kunde für die Kosten für die erneute Lieferung verantwortlich ist.
- Wenn zehn Geschäftstage nach dem Tag, an dem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Produkte zur Lieferung bereit sind, der Kunde sie nicht angenommen hat, kann der Lieferant die Produkte ganz oder teilweise weiterverkaufen oder anderweitig entsorgen und dem Kunden nach Abzug angemessener Lager- und Verkaufskosten etwaige Fehlbeträge unter dem Preis der Produkte in Rechnung stellen.
- Wenn der Lieferant bis zu 5 % weniger als die bestellte Produktmenge liefert, kann der Kunde diese nicht ablehnen, aber nach Erhalt der Mitteilung des Kunden, dass die falsche Produktmenge geliefert wurde, wird eine anteilige Anpassung der Bestellrechnung vorgenommen.
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Qualität
- Der Lieferant gewährleistet, dass die Produkte bei Lieferung:
- ihrer Beschreibung entsprechen; und
- frei von wesentlichen Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein.
- Vorbehaltlich Abschnitt 3, wenn:
- Der Kunde teilt dem Lieferanten innerhalb von 10 Werktagen nach der Lieferung schriftlich mit, dass einige oder alle Produkte nicht der in Abschnitt 1 dargelegten Garantie entsprechen.
- dem Lieferanten wird eine angemessene Gelegenheit gegeben, diese Produkte zu prüfen; und
- der Kunde (auf Anfrage des Lieferanten) diese Produkte an den Geschäftssitz des Lieferanten zurücksendet,
- Der Lieferant gewährleistet, dass die Produkte bei Lieferung:
Der Lieferant wird nach eigenem Ermessen die mangelhaften Produkte reparieren oder ersetzen oder den Preis der mangelhaften Produkte vollständig erstatten. Werden innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung keine Mängelrügen gemeldet, gelten die Produkte als genehmigt.
- Der Lieferant haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Abschnitt 1 genannten Garantie durch die Produkte in einem der folgenden Fälle:
- der Kunde diese Produkte nach Mitteilung gemäß Ziffer 2 weiter nutzt;
- der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Lieferanten hinsichtlich der Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Produkte oder (falls keine solchen vorhanden sind) die guten Handelspraktiken diesbezüglich nicht befolgt hat;
- der Mangel dadurch entsteht, dass der Lieferant einer vom Kunden erteilten Anweisung Folge leistet;
- der Kunde Änderungen oder Reparaturen an solchen Produkten ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten durchführt;
- der Mangel ist auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen zurückzuführen; oder
- Die Produkte weichen aufgrund von Änderungen von ihrer Beschreibung ab, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen.
- Sofern in dieser Klausel 5 nichts anderes bestimmt ist, haftet der Lieferant gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 1 dargelegten Garantie durch die Produkte.
- Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Products Act 1979 enthaltenen Bestimmungen sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
- Diese Bedingungen gelten für alle vom Lieferanten gelieferten reparierten oder ersetzten Produkte.
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Titel und Risiko
- Das Risiko für die Produkte geht mit Abschluss der Lieferung auf den Kunden über.
- Das Eigentumsrecht an den Produkten geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Lieferant die vollständige Zahlung (in bar oder in frei verfügbaren Mitteln) für die Produkte und alle anderen Waren, die der Lieferant dem Kunden geliefert hat und für die die Zahlung fällig geworden ist, erhalten hat. In diesem Fall geht das Eigentumsrecht an den Produkten zum Zeitpunkt der Zahlung aller dieser Beträge über.
- Bis das Eigentum an den Produkten auf den Kunden übergegangen ist, muss der Kunde:
- die Produkte getrennt von allen anderen Waren im Besitz des Kunden zu lagern, sodass sie eindeutig als Eigentum des Lieferanten erkennbar bleiben;
- keine identifizierenden Markierungen oder Verpackungen auf oder im Zusammenhang mit den Produkten entfernen, verunstalten oder verdecken;
- die Produkte in zufriedenstellendem Zustand zu halten und sie ab dem Lieferdatum zum vollen Preis gegen alle Risiken zu versichern;
- den Lieferanten unverzüglich benachrichtigen, wenn bei ihm eines der in Abschnitt 1(b) bis Abschnitt 9.1(d) aufgeführten Ereignisse auftritt; und
- Geben Sie dem Lieferanten die Informationen, die der Lieferant von Zeit zu Zeit vernünftigerweise verlangen kann, und zwar in Bezug auf:
- die Produkte; und
- die aktuelle Finanzlage des Kunden.
- Bevor das Eigentum an den Produkten auf den Kunden übergeht, kann der Lieferant jederzeit vom Kunden verlangen, alle in seinem Besitz befindlichen Produkte auszuliefern, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt integriert wurden, und, wenn der Kunde dies nicht unverzüglich tut, die Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten, in dem die Produkte gelagert sind, zu betreten, um sie zurückzuholen.
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Preis und Bezahlung
- Der Preis der Produkte ist der in der Bestellung angegebene Preis oder, wenn kein Preis angegeben ist, der Preis, der in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen veröffentlichten Preisliste des Lieferanten festgelegt ist.
- Der Lieferant kann den Preis der Produkte durch Mitteilung an den Kunden jederzeit vor der Lieferung erhöhen, um etwaigen Kostensteigerungen der Produkte Rechnung zu tragen, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
- alle Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben sowie Erhöhungen der Arbeits-, Material- und anderen Herstellungskosten);
- jede Anfrage des Kunden, die Liefertermine, Mengen oder Arten der bestellten Produkte zu ändern; oder
- jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder durch das Versäumnis des Kunden verursacht wird, dem Lieferanten angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben.
- Der Preis der Produkte:
- Ausgenommen sind Beträge der Mehrwertsteuer (MwSt.), die der Kunde zusätzlich zum geltenden Satz an den Lieferanten zu zahlen hat, vorbehaltlich des Erhalts einer gültigen Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer; und
- Ausgenommen sind die Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Produkte.
- Der Lieferant kann dem Kunden die Produkte bei oder jederzeit nach der Lieferung in Rechnung stellen.
- Der Kunde ist verpflichtet, jede vom Lieferanten vorgelegte Rechnung wie folgt zu bezahlen:
- innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Kreditbedingungen nichts anderes vereinbart wurde; und
- in voller Höhe, ohne Abzug, Aufrechnung oder Einbehaltung, in frei verfügbaren Mitteln auf ein vom Lieferanten schriftlich benanntes Bankkonto und
Die Zahlungsfrist ist von wesentlicher Bedeutung für den Vertrag. Alle Zahlungen müssen in der in der jeweiligen Bestellung angegebenen Währung erfolgen.
- Wenn der Kunde eine vertragsgemäße Zahlung an den Lieferanten nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, kann der Lieferant alle weiteren Lieferungen der Produkte aussetzen, und ohne Einschränkung der anderen Rechtsbehelfe des Lieferanten, einschließlich des Rechts auf gesetzliche Zinsen, muss der Kunde (i) Zinsen auf den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung des überfälligen Betrags zahlen, sei es vor oder nach einem Urteil, in Höhe von jeweils 3 % pro Jahr über dem Basiszinssatz der Bank of England, jedoch in Höhe von 3 % pro Jahr für jeden Zeitraum, in dem dies der Fall ist der Basiszinssatz unter 0 % liegt, auf den ausstehenden Betrag bis zur vollständigen Zahlung, und (ii) alle Kosten und Zeitaufwand, die dem Lieferanten im Zusammenhang mit der Nichtzahlung entstehen, wobei die gesamte entstandene Zeit mit einem Satz von 150 £ pro Stunde in 30-Minuten-Schritten berechnet wird.
- Alle im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge sind in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme eines gesetzlich vorgeschriebenen Abzugs oder Einbehalts von Steuern) zu zahlen.
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Haftungsbeschränkung
- Die Einschränkungen und Ausschlüsse in dieser Klausel 8 (i) gelten für jede Haftung, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt, einschließlich Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig, und (ii) spiegeln den Versicherungsschutz wider, den der Lieferant arrangieren konnte, so dass der Kunde dafür verantwortlich ist, seine eigenen Vorkehrungen für die Versicherung etwaiger darüber hinausgehender Schäden zu treffen.
- Keine Bestimmung im Vertrag schränkt die Haftung ein, die gesetzlich nicht eingeschränkt werden kann, einschließlich der Haftung für:
- Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden;
- Betrug oder betrügerische Falschdarstellung;
- Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Products Act 1979 enthaltenen Bestimmungen; oder
- fehlerhafte Produkte gemäß dem Consumer Protection Act 1987.
- Vorbehaltlich Klausel 2 darf die Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden den vom Kunden für die Bestellung(en), auf die sich die Haftung bezieht, gezahlten oder zu zahlenden Gesamtpreis nicht überschreiten.
- Vorbehaltlich Klausel 2 sind die folgenden Arten von Verlusten vollständig ausgeschlossen: entgangener Gewinn, Umsatz- oder Geschäftsverlust, Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen, Verlust erwarteter Einsparungen, Nutzungsausfall oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen, Verlust oder Beschädigung des Firmenwerts und/oder indirekter oder Folgeschaden.
- Diese Klausel 8 gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
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Kündigung
- Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn:
- der Kunde einen wesentlichen Verstoß gegen eine Vertragsbedingung begeht und (wenn ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt;
- Der Kunde unternimmt Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Aufnahme in die Insolvenz, der vorläufigen Liquidation oder einem Vergleich oder einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer zahlungsfähigen Umstrukturierung), der Erlangung eines Moratoriums, der Liquidation (freiwillig oder auf Anordnung des Gerichts, es sei denn zum Zweck einer zahlungsfähigen Umstrukturierung), der Ernennung eines Insolvenzverwalters für eines seiner Vermögenswerte oder der Einstellung der Geschäftstätigkeit oder, wenn der Schritt oder die Maßnahme in einer anderen Gerichtsbarkeit erfolgt, im Zusammenhang mit einem analogen Verfahren in der betreffenden Gerichtsbarkeit;
- Der Kunde setzt die Weiterführung seines gesamten Geschäfts oder eines wesentlichen Teils davon aus, droht mit der Aussetzung, stellt ein oder droht mit der Einstellung; oder
- sich die finanzielle Lage des Kunden soweit verschlechtert, dass begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass seine Fähigkeit, die Vertragsbedingungen in Kraft zu setzen, gefährdet ist.
- Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe kann der Lieferant die Bereitstellung der Produkte im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Kunden und dem Lieferanten aussetzen, wenn der Kunde von einem der in Abschnitt 1(b) bis Abschnitt 9.1(d) aufgeführten Ereignisse betroffen wird oder der Lieferant begründet davon ausgeht, dass der Kunde im Begriff ist, von einem dieser Ereignisse betroffen zu werden, oder wenn der Kunde einen gemäß diesem Vertrag fälligen Betrag nicht am Fälligkeitstag zahlt.
- Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe kann der Lieferant den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde einen im Rahmen des Vertrags geschuldeten Betrag nicht am Fälligkeitstag zahlt.
- Bei Beendigung des Vertrags aus irgendeinem Grund hat der Kunde dem Lieferanten unverzüglich alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen des Lieferanten zu zahlen und für gelieferte Produkte, für die keine Rechnung eingereicht wurde, muss der Lieferant eine Rechnung einreichen, die vom Kunden sofort nach Erhalt zahlbar ist.
- Die Kündigung des Vertrags, wie auch immer sie erfolgt, berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz in Bezug auf Vertragsverletzungen zu fordern, die zum oder vor dem Datum der Kündigung bestanden.
- Jede Bestimmung des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt ist, bei oder nach Beendigung des Vertrags in Kraft zu treten oder in Kraft zu bleiben, bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
- Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn:
- Höhere Gewalt
Keine Partei verstößt gegen den Vertrag und haftet auch nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Verzögerungen oder Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen sind. Wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung 4 Wochen oder länger andauert, kann die nicht betroffene Partei den Vertrag mit einer Frist von 7 Tagen schriftlich gegenüber der betroffenen Partei kündigen.
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Allgemein
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Abtretungen und andere Geschäfte.
- Der Lieferant kann jederzeit alle oder einzelne seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, ein Treuhandverhältnis eröffnen oder auf andere Weise damit umgehen.
- Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten ist es dem Kunden nicht gestattet, einzelne oder alle seiner Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, an Subunternehmer zu vergeben, zu delegieren, eine Treuhand darüber zu erklären oder auf andere Weise damit umzugehen.
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- Jede Partei verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsbeendigung vertrauliche Informationen über das Geschäft, die Angelegenheiten, Kunden, Klienten oder Lieferanten der anderen Partei an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist in Klausel 2(b) gestattet.
- Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen:
- an seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, die diese Informationen kennen müssen, um die Rechte der Partei auszuüben oder ihre Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegt, diese Klausel 2 einhalten; und
- soweit gesetzlich vorgeschrieben, an ein zuständiges Gericht oder eine Regierungs- oder Regulierungsbehörde.
- Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei für andere Zwecke als zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verwenden.
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Gesamte Vereinbarung.
- Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt und erlischt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Vertragsgegenstand.
- Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine Rechtsbehelfe in Bezug auf Erklärungen, Zusicherungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen (ob vorsätzlich oder fahrlässig abgegeben) hat, die nicht im Vertrag festgelegt sind. Jede Partei stimmt zu, dass sie keinen Anspruch auf unschuldige oder fahrlässige Falschdarstellung aufgrund einer Aussage im Vertrag hat.
- Änderungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet werden.
- Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein im Vertrag oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels. Keine einzelne oder teilweise Ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs verhindern oder einschränken.
- Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung des Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, gilt sie als gestrichen, hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags. Sollte eine Bestimmung des Vertrags gemäß dieser Klausel 11.6 als gestrichen gelten, werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die im größtmöglichen Umfang dem beabsichtigten wirtschaftlichen Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung entspricht.
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- Irgendein beachten einer Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag erteilt werden, bedürfen der Schriftform und müssen wie folgt lauten:
- persönlich oder per vorausbezahlter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag an seinem eingetragenen Sitz (bei einem Unternehmen) oder seinem Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) zugestellt werden; oder
- per E-Mail an die von dieser Partei für die Zustellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
- Irgendein beachten Als zugegangen gelten:
- bei persönlicher Lieferung gegen Unterschrift einer Lieferquittung;
- bei Versand per frankierter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe; und
- ichf) per E-Mail zum Zeitpunkt der Übermittlung oder, wenn dieser Zeitpunkt außerhalb der Geschäftszeiten am Empfangsort liegt, zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Geschäftszeiten. In dieser Klausel 7(b)(iii) bedeutet „Geschäftszeit“ Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr an einem Tag, der am Empfangsort kein gesetzlicher Feiertag ist.
- Dies Klausel gilt nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder gegebenenfalls eines Schiedsverfahrens oder einer anderen Methode der Streitbeilegung.
- Irgendein beachten einer Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag erteilt werden, bedürfen der Schriftform und müssen wie folgt lauten:
- Rechte Dritter. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, begründet der Vertrag keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 zur Durchsetzung einer Vertragsbedingung.
- Geltendes Recht. Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand oder Zustandekommen ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt.
- Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder Zustandekommen ergeben.
-
Abtretungen und andere Geschäfte.